AGB – FÜR GESCHÄFTSKUNDEN

1. ALLGEMEINES

Diese AGB (aktuelle Fassung jeweils einsehbar unter www.mm-bremen.de), regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden, sofern diese Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, ausschließlich, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde erkennt diese AGB auch für zukünftige Geschäfte an, sofern diese den gleichen Vertragsgegenstand betreffen oder mit diesem in Zusammenhang stehen. Anderslautende AGB werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir der Einbeziehung dieser AGB nicht widersprechen. Individualvereinbarungen, insbesondere Garantien, Änderungen und Nebenabreden, gehen diesen AGB vor.

2. VERTRAGSSCHLUSS

Angebote und Preise verstehen sich freibleibend und mit einer Bindungsfrist von 14 Tagen. Abbildungen in Drucksachen, Prospekten sowie Gewichts- und Maßangaben sind unverbindlich. Betriebsfremde Leistungen, z.B. Umbauten, Netzwerk- u. Installationsleitungen und Anschlüsse sind rechtzeitig kundenseitig zu erbringen. Ein Vertrag kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags und dessen schriftliche Annahme durch uns, die Unterzeichnung eines Vertrages durch beide Vertragspartner oder durch tatsächliche Bereitstellung der Leistung durch uns zustande. Eine Erklärung unsererseits zur Beschaffenheit ist nur dann eine Garantie i.S. des § 443 BGB, wenn wir diese ausdrücklich als solche bezeichnet haben.

3. PREISE, GEFAHRTRAGUNG

Preise verstehen sich ab Lieferwerk bzw. Fabriklager bzw. unserem Lager Bremen zzgl. gesetzlicher UmSt., Porto/Fracht, Verpackungskosten, Beratungsleistungen. Kosten für Maschinenaufstellung, Programmierung, etc. werden gesondert berechnet. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden unabhängig von der uns zustehenden Wahl des Versandweges und davon, wer die Kosten der Versendung zu tragen hat.

4. ZAHLUNG, LIEFERUNG

Unsere Forderungen sind sofort mit Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug zahlbar. Haben wir mit unserem Kunden Ratenzahlung vereinbart und kommt der Kunde mit der Zahlung einer Rate, oder bei Teilzahlungen mit Zahlungen, die insgesamt eine Rate überschreiten, in Rückstand, so ist unser gesamter Zahlungsanspruch sofort fällig.

5. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung aller unserer Forderungen nebst Kosten und Zinsen solange unser Eigentum, bis sich kein Saldo zu Lasten des Kunden ergibt. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware, so geht die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns über.

6. MÄNGEL, GEWÄHRLEISTUNG

Mängel hat der Kunde uns gegenüber unverzüglich nach Erhalt der Lieferung/Leistung zu rügen, verborgene Mängel binnen acht Kalendertagen nach ihrer Entdeckung. Kann ein Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst anzunehmen, wenn diese unmöglich ist, ernsthaft und endgültig verweigert oder unzumutbar verzögert wird, vergeblich versucht wurde oder sie dem Kunden aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist. Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel bei Kauf- und Werkverträgen beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahrübergang. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine der in nachstehender Ziffer 7 für die dortigen Haftungsausschlüsse und Beschränkungen genannten Rückausnahmen vorliegt. Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nachstehender Ziffer 7. Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil unseres Kunden verbunden.

7. HAFTUNG

Wir schließen Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend „Schadensersatzansprüche“) unseres Kunden für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von Max Müller oder seiner Erfüllungsgehilfen aus und beschränken unsere Haftung auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Alle vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern sie a) solche Pflichten betreffen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten); b) auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder einer von uns übernommenen Garantie beruhen; c) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters gem. § 536 a BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.

8. SCHUTZ- UND URHEBERRECHTE

Die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen, wie Entwürfe für Organisationsabläufe und für Formulare, Skizzen, Maße- und Gewichtsangaben, Preislisten, Abbildungen, Zeichnungen und Beratungen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden und sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird. Soweit die Lieferung von Hardware für ihre Funktionsfähigkeit zwingend notwendige Software beinhaltet, erhält der Kunde ein Recht zur Nutzung nur zum Einsatz mit dieser Hardware.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB nicht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das an unserem Sitz sachlich zuständige Gericht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

Bremen, Juni 2010
AGB der Max Müller GmbH & Co. KG.